Vorsorgeauftrag
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Die Selbstvorsorge
Im 1. Teil des Films werden die Zielgruppen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts der Schweiz beschrieben sowie die beiden Varianten der Selbstvorsorge
– Vorsorgeauftrag und
– Patientenverfügung erklärt.
Dieses Erklärvideo wurde bereit gestellt von der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg (http://www.bfgs.ch)
Die gesetzlichen Massnahmen
Im 2. Teil des Videos werden die Massnahmen von Gesetzes wegen bei urteilsunfähigen Menschen erklärt.
Dieses Erklärvideo wurde bereit gestellt von der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg (http://www.bfgs.ch)
Die Beistandschaft
Im 3. Teil werden die Massnahmen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, die Beistandschaften, erklärt.
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Die fürsorgerische Unterbringung
Im 4. Teil des Videos wird die fürsorgerische Unterbringung erklärt.
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Wie erstellt man einen Vorsorgeauftrag?
Ein Vorsorgeauftrag ist eine schriftliche Anweisung, die Sie hinterlegen können, damit bestimmte Personen (z.B. Familienmitglieder, Freunde) im Falle Ihrer Betreuungsfähigkeit oder Ihres Todes Entscheidungen für Sie treffen können. Um einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, gibt es einige Schritte, die Sie beachten sollten:
- Suchen Sie sich eine vertrauenswürdige Person, die den Vorsorgeauftrag ausführen soll. Dies kann ein Familienmitglied, ein Freund oder ein professioneller Bevollmächtigter (z.B. ein Anwalt) sein.
- Legen Sie fest, welche Entscheidungen von der betreffenden Person getroffen werden sollen. Dies können z.B. Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Finanzen oder den Wohnort sein.
- Formulieren Sie den Vorsorgeauftrag schriftlich. Es gibt spezielle Formulare, die Sie hierfür verwenden können. Achten Sie darauf, dass der Vorsorgeauftrag möglichst genau und detailliert ist und alle relevanten Entscheidungsbereiche abdeckt.
- Lassen Sie den Vorsorgeauftrag von einem Zeugen unterschreiben und notariell beglaubigen. Dies ist besonders wichtig, wenn der Vorsorgeauftrag später vor Gericht verwendet werden soll.
- Heben Sie den Vorsorgeauftrag an einem sicheren Ort auf, z.B. bei einem Anwalt oder in einer Bank. Geben Sie der betreffenden Person eine Kopie des Vorsorgeauftrags und informieren Sie sie darüber, wo der Original-Vorsorgeauftrag aufbewahrt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Vorsorgeauftrag nur in Kraft tritt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Solange Sie betreuungsfähig sind, haben Sie jederzeit das Recht, Ihren Vorsorgeauftrag zu ändern oder aufzuheben. Quelle: https://chat.openai.com/chat